Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen

Stand vom Mai 2025

Alfred Gruber GmbH

(für Geschäfte mit Unternehmen im In- und Ausland)

Hinweis zur Anwendung

Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen i.S.d. § 1 UGB. Für Verbrauchergeschäfte gelten sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) widersprechen. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Alfred Gruber GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) gegenüber Unternehmen im In- und Ausland.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Für Montageleistungen gelten ergänzend die Montagebedingungen des Fachverbandes Maschinen & Metallwaren Industrie Österreichs.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung schriftlich bestätigt und der Käufer dieser Bestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerspricht.

2.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2.3 Etwaig erforderliche Export- oder Importlizenzen sind vom Käufer zu beschaffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Technische Unterlagen und geistiges Eigentum

3.1 Alle dem Käufer überlassenen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Kataloge etc.) bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers.

3.2 Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt.

3.3 Der Käufer haftet für Schutzrechtsverletzungen, wenn er Pläne oder Spezifikationen beistellt.

4. Preise und Verpackung

4.1 Preise verstehen sich mangels anderslautender Vereinbarung „ex works“ (EXW gemäß INCOTERMS in aktueller Fassung), ohne Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung oder Steuern.

4.2 Verpackung erfolgt handelsüblich und wird gesondert berechnet.

5. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

5.1 Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Voraussetzungen.

5.2 Teillieferungen sind zulässig.

5.3 Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware ab Werk auf den Käufer über.

5.4 Bei Lieferverzug infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Ereignisse verlängert sich die Frist angemessen.

5.5 Bei schuldhaftem Lieferverzug haftet der Verkäufer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist auf max. 5 % des Lieferwertes beschränkt.

6. Abnahmeprüfung

6.1 Eine Abnahmeprüfung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Die Kosten trägt der Verkäufer, Reisespesen des Käufers sind selbst zu tragen.

6.3 Bei Nichterscheinen des Käufers gilt ein vom Verkäufer unterzeichnetes Abnahmeprotokoll als verbindlich.

7. Zahlung

7.1 Zahlungen sind fristgerecht gemäß Vereinbarung zu leisten.

7.2 Ohne Vereinbarung gilt: 40 % bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Lieferbereitschaft, 10 % nach Inbetriebnahme bzw. Rechnungserhalt – jeweils netto ohne Abzug.

7.3 Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer zur Aussetzung weiterer Lieferungen sowie zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).

7.4 Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

8.2 Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges erlaubt und erfordert eine Abtretung der Forderung an den Verkäufer.

9. Gewährleistung

9.1 Es gelten die Bestimmungen des UGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.

9.2 Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

9.3 Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

– nicht fachgerechter Montage/Inbetriebnahme durch Dritte,

– unsachgemäßer Nutzung,

– eigenmächtigen Änderungen,

– normalem Verschleiß.

9.4 Der Verkäufer kann den Mangel nachbessern, Ware ersetzen oder Gutschrift erteilen. Rücksendungen nur mit Zustimmung.

10. Haftung

10.1 Der Verkäufer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Stillstandskosten o. ä. ist ausgeschlossen.

10.3 Die Haftung ist auf 100.000 EUR pro Schadensfall begrenzt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Höhere Gewalt entbindet beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Pflichten.

11.2 Als höhere Gewalt gelten u. a. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Embargos, politische Unruhen, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe.

11.3 Dauert die Störung länger als 60 Tage, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

12. Datenschutz & Vertraulichkeit

12.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich gemäß DSGVO.

12.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

13. Gerichtsstand, Schiedsgericht, anwendbares Recht

13.1 Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.

13.2 Der Verkäufer kann auch am Sitz des Käufers klagen.

13.3 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.4 Die Parteien können alternativ ein Schiedsgericht nach den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) vereinbaren.

14. Exportkontrolle

14.1 Die Vertragserfüllung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt, dass keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Exportkontrollrechts – insbesondere Embargos oder sonstige Sanktionen – entgegenstehen.

14.2 Der Käufer verpflichtet sich, alle zur Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr der Waren erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen auf eigene Kosten einzuholen und alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beachten.

14.3 Der Käufer darf die gelieferten Produkte oder damit im Zusammenhang stehendes technisches Know-how nicht für rüstungsrelevante, kerntechnische oder waffenbezogene Zwecke verwenden oder in Länder liefern, gegen die ein Embargo der Europäischen Union, Österreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika besteht.

14.4 Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtungen ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche zustehen. Der Käufer stellt den Verkäufer in solchen Fällen von allen daraus resultierenden Schäden, Ansprüchen und Strafen frei.

15. Compliance und ethisches Verhalten

15.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere solche betreffend:

– Anti-Korruption und Bestechung (z. B. UK Bribery Act, FCPA),

– Wettbewerbs- und Kartellrecht,

– Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechtsschutz.

15.2 Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorteile anzubieten oder anzunehmen, die dazu geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen unlauter zu beeinflussen.

15.3 Der Käufer wird geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette treffen, insbesondere im Sinne des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bzw. künftiger europäischer Regelungen.

15.4 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

16. Elektronische Kommunikation

16.1 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass der Schriftform vorbehaltene Erklärungen und Mitteilungen – sofern gesetzlich zulässig – auch per E-Mail erfolgen können.

16.2 Elektronische Dokumente (z. B. PDF-Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine) gelten als gültig übermittelt, sobald sie an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurden.

16.3 Die Parteien verpflichten sich, regelmäßig ihre elektronischen Postfächer auf neue Nachrichten zu prüfen.

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Alfred Gruber GmbH
Nordstrasse 6
5301 Eugendorf, Österreich

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